Viele schaffen mehr!

Mit Unterstützung der Volksbank Eifel eG wollen wir ein CrowdFunding-Projekt starten.

Crowdfunding: Was ist das?

Crowdfunding ist eine besondere Form der Projektfinanzierung. Ganz nach dem Motto “Was einer nicht schafft, das schaffen viele“ , steht hier die Gemeinschaft im Mittelpunkt: Eine Vielzahl von Menschen unterstützt ein Projekt finanziell, um es so zu realisieren.

Bei unserem Projekt geht es um unseren Dorfladen beim Dorfgemeinschaftshaus, der schon seit letztem Jahr im Bau ist. Mit dem CrowdFunding wollen wir die letzten Euros sammeln, die uns dazu noch fehlen.

JEDER kann uns helfen – auch DU: Bald wird es mehr Informationen dazu geben – bleibt gespannt!

Was bisher geschah:

 

Bald ist es soweit!

Hallo!

am Sonntag, den 25. September ist es endlich soweit: Berkoth lädt dich und deine Familie ganz herzlich zur Einweihung unseres neuen schönen – wenn auch kleinen – Spielplatz ein!

Alle Vorbereitungen laufen auf Hochtouren.

Tagesordnung:

    • 11:00 Uhr – Veranstaltungsbeginn
    • ab 11:30 Uhr – Bratwürstchen
    • ab 11:30 Uhr – Musikverein Harmonie Ringhuscheid
    • 13:00 Uhr – Offizielle Eröffnung des Spielplatzes
    • ab 13 Uhr – Waffeln, Kuchen und Kaffee

Unsere Vorfreude ist groß! 

Spielplatzeinweihung Heinischseifen

Hallo!

am Sonntag, den 25. September lädt Berkoth dich und deine Familie ganz herzlich zur Einweihung unseres neuen schönen – wenn auch kleinen – Spielplatz ein!

Tagesordnung:

    • 11:00 Uhr – Veranstaltungsbeginn
    • ab 11:30 Uhr – Bratwürstchen
    • bis 13:00 Uhr – Musikverein Harmonie Ringhuscheid
    • 13:00 Uhr – Offizielle Eröffnung des Spielplatzes

Anmeldung:

Damit wir besser planen können, wäre es schön, wenn ihr uns vorab wissen lasst, dass ihr kommt. Meldet euch einfach per Anruf, SMS, WhatsApp oder Mail an:

Nadine Bretz
Handy: +49 (0) 152 5464 7778
Mail: verein@berkoth.de

Unsere Vorfreude ist groß! 

Spielplatzeinweihung Heinischseifen

Hallo!

Berkoth lädt dich und deine Familie ganz herzlich zur Einweihung unseres neuen schönen – wenn auch kleinen – Spielplatz ein! Gerne könnt ihr am

Sonntag, den 25. September, ab 11 Uhr

unseren Spielplatz erkunden, eine leckere Bratwurst essen und kühle Getränke genießen.

Der Musikverein Harmonie Ringhuscheid wird uns zu diesem Anlass ebenfalls besuchen und das Fest musikalisch mitgestalten.

Wir würden uns sehr freuen euch zu sehen.

Eure Gemeinde Berkoth

 

PS: Zu einem späteren Zeitpunkt wird es hier weitere Informationen zum Tagesprogramm geben. Schau also gerne wieder rein!

Vollzug der 4. CoBeLVO und des Infektionschutzgesetzes

Aufgrund verschiedener Anfragen hat die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm als die nach dem Infektionsschutzgesetz und der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zuständige Behörde schriftlich mitgeteilt, dass das traditionelle Aufstellen des Maibaumes unter das Veranstaltungsverbot des § 3 der 4. CoBeLVO sowie unter das Kontaktverbot fällt und damit untersagt ist.

Wir bitten die Ortsbürgermeister/innen um entsprechende Beachtung.

Die Feuerwehren wurden über die Rechtslage bereits über den Wehrleiter der Verbandsgemeinde informiert.

Der “DorfFunk” geht an den Start

Seit Kurzem gibt es für die Einwohner*innen des Eifelkreises die Möglichkeit, mit anderen Menschen aus dem eigenen Dorf sowie den Nachbardörfern auf einfachen Wege zu kommunizieren. Das System ist noch ganz neu, daher machen noch nicht so viele mit und verschiedene Funktionen fehlen noch, aber vielleicht kann dies eine gute Alternative zu unseren Whatsapp-Gruppen werden. Einfach mal anschauen und mitmachen…

DorfFunk: Jetzt mitfunken

Maßnahmen der Ortsgemeinde aufgrund des Aufkommens von SARS CoV 2 Infektionen

Nachdem die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm am 17.03.2020 eine Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS CoV 2 Infektionen öffentlich bekannt gemacht hat, haben wir uns auch innerhalb der Gemeinde Gedanken gemacht, wie wir unterstützen können.

In vielen Dörfern haben sich bereits Initiativen zusammengeschlossen, um für ältere und hilfsbedürftige Menschen einzukaufen. Die Ortsgemeinde möchte sich diesen Initiativen anschließen. Der Gemeinderat wird hier älteren und  hilfsbedürftigen Einwohner*innen zur Seite stehen, falls dies notwendig sein sollte. Hierzu können sich die Einwohner*innen, die Hilfe benötigen, beim Ortsbürgermeister melden. Natürlich sind neben dem Gemeinderat auch alle anderen Einwohner*innen herzlich Willkommen, bei dieser Initiative zu unterstützen. Diese können sich ebenfalls beim Bürgermeister melden, damit die Aufgaben organisiert werden können.

Bitte gebt diese Information innerhalb des Dorfes weiter.

In den letzten Tagen haben wir zahlreiche Informationen und Empfehlungen von Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltung erhalten. Die grundlegenden Anordnungen sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt. Entsprechend den Anordnungen sind nun ab sofort die örtlichen Spielplätze der Gemeinde gesperrt. Ebenso sind die öffentlichen Gebäude der Gemeinde (DGH und Kapelle) ab sofort geschlossen. Entsprechende Hinweise werden noch an den Plätzen und Gebäuden angebracht.
Laut Allgemeinverfügung sind die Maßnahmen erst einmal bis 19. April 2020 befristet.

Allgemeinverfügung Landkreis Bitburg-Prüm

Öffentliche Bekanntmachung

Allgemeinverfügung des Eifelkreises Bitburg-Prümzu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen
Nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlässt die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm –Kreisordnungsbehörde –folgende
Allgemeinverfügung:
    1. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind:
      a. alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
      b. Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
      c. Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit-und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
      d. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
      e. der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm-und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen,
      f. Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center,
      g. Spielplätze.
    2. Diese Regelung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol-und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau-und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel) und zur Steuerung des Zutritts, um Warteschlangen zu vermeiden (z.B. Einlasskontrollen). Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.
    3. Der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels ist zu beschränken und nur unter der Auflage zulässig, dass Hygienevorschriften eingehalten und Hinweise ausgehängt werden, die Besucherzahl reglementiert wird und Abstände zwischen den Tischen 2 Meter betragen. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt.
    4. Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.
    5. Verboten sind
      a. Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport-und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen,
      b. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
    6. Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig
    7. Die Maßnahmen nach Ziff. 1 bis 6 gelten ab 18. März 2020, 0:00 Uhr.
    8. Auf dieBußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG wird hingewiesen.
    9. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.
    10. Die Maßnahmen sind bis 19. April 2020 befristet.

Diese Verfügung und ihre Begründung können bei der Kreisverwaltungdes Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer 102, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Diese Verfügung gilt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Bitburg, 17.03.2020
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
als KreisordnungsbehördeIn Vertretung
gez. Thomas Kreutz

Allgemeinverfügung Landkreis Bitburg-Prüm_2020-03-17