Vollzug der 4. CoBeLVO und des Infektionschutzgesetzes

Aufgrund verschiedener Anfragen hat die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm als die nach dem Infektionsschutzgesetz und der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zuständige Behörde schriftlich mitgeteilt, dass das traditionelle Aufstellen des Maibaumes unter das Veranstaltungsverbot des § 3 der 4. CoBeLVO sowie unter das Kontaktverbot fällt und damit untersagt ist.

Wir bitten die Ortsbürgermeister/innen um entsprechende Beachtung.

Die Feuerwehren wurden über die Rechtslage bereits über den Wehrleiter der Verbandsgemeinde informiert.

Der “DorfFunk” geht an den Start

Seit Kurzem gibt es für die Einwohner*innen des Eifelkreises die Möglichkeit, mit anderen Menschen aus dem eigenen Dorf sowie den Nachbardörfern auf einfachen Wege zu kommunizieren. Das System ist noch ganz neu, daher machen noch nicht so viele mit und verschiedene Funktionen fehlen noch, aber vielleicht kann dies eine gute Alternative zu unseren Whatsapp-Gruppen werden. Einfach mal anschauen und mitmachen…

DorfFunk: Jetzt mitfunken

Maßnahmen der Ortsgemeinde aufgrund des Aufkommens von SARS CoV 2 Infektionen

Nachdem die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm am 17.03.2020 eine Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS CoV 2 Infektionen öffentlich bekannt gemacht hat, haben wir uns auch innerhalb der Gemeinde Gedanken gemacht, wie wir unterstützen können.

In vielen Dörfern haben sich bereits Initiativen zusammengeschlossen, um für ältere und hilfsbedürftige Menschen einzukaufen. Die Ortsgemeinde möchte sich diesen Initiativen anschließen. Der Gemeinderat wird hier älteren und  hilfsbedürftigen Einwohner*innen zur Seite stehen, falls dies notwendig sein sollte. Hierzu können sich die Einwohner*innen, die Hilfe benötigen, beim Ortsbürgermeister melden. Natürlich sind neben dem Gemeinderat auch alle anderen Einwohner*innen herzlich Willkommen, bei dieser Initiative zu unterstützen. Diese können sich ebenfalls beim Bürgermeister melden, damit die Aufgaben organisiert werden können.

Bitte gebt diese Information innerhalb des Dorfes weiter.

In den letzten Tagen haben wir zahlreiche Informationen und Empfehlungen von Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltung erhalten. Die grundlegenden Anordnungen sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt. Entsprechend den Anordnungen sind nun ab sofort die örtlichen Spielplätze der Gemeinde gesperrt. Ebenso sind die öffentlichen Gebäude der Gemeinde (DGH und Kapelle) ab sofort geschlossen. Entsprechende Hinweise werden noch an den Plätzen und Gebäuden angebracht.
Laut Allgemeinverfügung sind die Maßnahmen erst einmal bis 19. April 2020 befristet.

Allgemeinverfügung Landkreis Bitburg-Prüm

Öffentliche Bekanntmachung

Allgemeinverfügung des Eifelkreises Bitburg-Prümzu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen
Nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlässt die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm –Kreisordnungsbehörde –folgende
Allgemeinverfügung:
    1. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind:
      a. alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
      b. Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
      c. Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit-und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
      d. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
      e. der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm-und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen,
      f. Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center,
      g. Spielplätze.
    2. Diese Regelung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol-und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau-und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel) und zur Steuerung des Zutritts, um Warteschlangen zu vermeiden (z.B. Einlasskontrollen). Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.
    3. Der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels ist zu beschränken und nur unter der Auflage zulässig, dass Hygienevorschriften eingehalten und Hinweise ausgehängt werden, die Besucherzahl reglementiert wird und Abstände zwischen den Tischen 2 Meter betragen. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt.
    4. Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.
    5. Verboten sind
      a. Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport-und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen,
      b. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
    6. Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig
    7. Die Maßnahmen nach Ziff. 1 bis 6 gelten ab 18. März 2020, 0:00 Uhr.
    8. Auf dieBußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG wird hingewiesen.
    9. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.
    10. Die Maßnahmen sind bis 19. April 2020 befristet.

Diese Verfügung und ihre Begründung können bei der Kreisverwaltungdes Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer 102, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Diese Verfügung gilt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Bitburg, 17.03.2020
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
als KreisordnungsbehördeIn Vertretung
gez. Thomas Kreutz

Allgemeinverfügung Landkreis Bitburg-Prüm_2020-03-17

Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung wird am 26.02.2020 um 19:30 Uhr im DGH stattfinden. Alle interessierten Einwohner sind recht herzlich eingeladen. Hier die TOPs:

Öffentliche Sitzung

  1. Einwohnerfragestunde
  2. Planung ZCD-Projekte 2020/21
  3. Dorfgemeinschaftshaus
  4. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2020/2021
  5. Bauantrag
  6. Projekt “Digitale Dörfer”
  7. Anfragen und Mitteilungen

Nichtöffentliche Sitzung

  1. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
  2. Anfragen und Mitteilungen

Abschlussveranstaltung Zukunfts-Check Dorf

Am 02.10.2019 fand nun die Abschlussveranstaltung des Zukunfts-Check Dorf der Ortsgeneinde Berkoth statt. Als Gäste durfte die Gemeinde Landrat Dr. Streit, Verbandsbürgermeister Petry, Frau Scheer von der Kreisverwaltung (Projektmanagement Zukunfts-Check Dorf) und Herrn Calonec-Rauchfuß von der Verbandsgemeinde Südeifel (Stabsstelle Wirtschaftsförderung) begrüßen. Außerdem waren sehr viele Bürger*innen der Ortsgemeinde erschienen.

Die Gäste von Kreis und Verbandsgemeinde zeigte sich beeindruckt von den Ergebnissen und der Präsentation und lobten vor allem die Bürger*innen für das große Engagement in den Arbeitskreisen.

Anschließende wurde der Abschlussbericht von Herr Landrat Dr. Streit und Herrn Verbandbürgermeister Petry an die Gemeinde übergeben.

Wir haben die Anerkennung

Anfang Juni wurde für das Dorfentwicklungskonzept der Orstgemeinde Berkoth die Anerkennung ausgesprochen. Damit ist der Weg nun frei, die geplanten Projekte nach und nach in die Tat umzusetzen.

Mit der Anerkennung ist es nun auch möglich, für Renovierungen, Umbauten, etc. bestimmte Förderungen zu beantragen, die zwingend ein vorhandenes Dorferneuerungskonzept voraussetzen.

Die Gemeinde bedankt sich bei allen Helfern, die mit sehr viel Engagement an der Umsetzung des “Zukunfts-Check Dorf” mitgewirkt haben. Natürlich wird in den kommenden Wochen auch die Abschlussveranstaltung durchgeführt, in der alles nochmal dargestellt wird. Sobald der Termin feststellt, wird dieser öffentlich bekannt gegeben.