Vollzug der 4. CoBeLVO und des Infektionschutzgesetzes

Aufgrund verschiedener Anfragen hat die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm als die nach dem Infektionsschutzgesetz und der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zuständige Behörde schriftlich mitgeteilt, dass das traditionelle Aufstellen des Maibaumes unter das Veranstaltungsverbot des § 3 der 4. CoBeLVO sowie unter das Kontaktverbot fällt und damit untersagt ist.

Wir bitten die Ortsbürgermeister/innen um entsprechende Beachtung.

Die Feuerwehren wurden über die Rechtslage bereits über den Wehrleiter der Verbandsgemeinde informiert.

Der “DorfFunk” geht an den Start

Seit Kurzem gibt es für die Einwohner*innen des Eifelkreises die Möglichkeit, mit anderen Menschen aus dem eigenen Dorf sowie den Nachbardörfern auf einfachen Wege zu kommunizieren. Das System ist noch ganz neu, daher machen noch nicht so viele mit und verschiedene Funktionen fehlen noch, aber vielleicht kann dies eine gute Alternative zu unseren Whatsapp-Gruppen werden. Einfach mal anschauen und mitmachen…

DorfFunk: Jetzt mitfunken